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Einheitsstaat

Staatsform, in der der Staat nur durch Einteilung in Verwaltungsbezirke, ggf. auch in eigenständige Selbstverwaltungskörperschaften, nicht aber in Eigenstaatlichkeit besitzende Länder (Gliedstaaten) gegliedert ist; Gegensatz: Bundesstaat. Einheitsstaaten sind z. B. Frankreich und Italien.

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