Lexikon
Gliedstaaten
die Teilstaaten eines Staatenbundes oder eines Bundesstaates. Im Staatenbund bleiben die Gliedstaaten selbständige Staaten und Völkerrechtssubjekte. Der Bundesstaat ist eine Staatenverbindung der Gliedstaaten in der Form, dass durch den Zusammenschluss ein neues Staatswesen entsteht. Die Gliedstaaten verlieren ihre Staatlichkeit nicht, jedoch sind sie keine Völkerrechtssubjekte mehr. Die Staatsgewalt ist zwischen Bundesstaat und Gliedstaaten aufgeteilt (z. B. in der Gesetzgebung und Verwaltung).
Wissenschaft
Eine Frage der Ähre
Der Weizen ist die am weitesten verbreitete Nutzpflanze. Braucht es noch gezieltere Eingriffe in sein Genom, um auch in Zukunft die Weltbevölkerung zu ernähren?
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Wissenschaft
Der Friedhof der Raumschiffe
Unbemannte Raumschiffe werden kontrolliert zurück zur Erde gesteuert. Viele davon landen im Meer rund um „Point Nemo“ im Südpazifik. Doch die Objekte dorthin zu navigieren, wo ihr Absturz keine Menschen gefährdet, ist schwierig. Daher proben Forscher das Flugmanöver vorab im Labor. von KATJA MARIA ENGEL Kurz nur, mitten im...
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