Lexikon
Gliedstaaten
die Teilstaaten eines Staatenbundes oder eines Bundesstaates. Im Staatenbund bleiben die Gliedstaaten selbständige Staaten und Völkerrechtssubjekte. Der Bundesstaat ist eine Staatenverbindung der Gliedstaaten in der Form, dass durch den Zusammenschluss ein neues Staatswesen entsteht. Die Gliedstaaten verlieren ihre Staatlichkeit nicht, jedoch sind sie keine Völkerrechtssubjekte mehr. Die Staatsgewalt ist zwischen Bundesstaat und Gliedstaaten aufgeteilt (z. B. in der Gesetzgebung und Verwaltung).
Wissenschaft
Helium-Regen und ausgefranster Kern
Das Innere der Riesenplaneten im Sonnensystem ist äußerst exotisch, wie Daten von Raumsonden und Laborexperimenten zeigen. von THOMAS BÜHRKE Jupiter, Saturn, Uranus und Neptun sind die Riesen im äußeren Sonnensystem. Diese Gasplaneten besitzen 99,5 Prozent der Gesamtmasse aller Planeten. Im Inneren Jupiters fänden mehr als 1300...
Wissenschaft
Besser als ihr Ruf
Quallen haben ein mieses Image. Dabei sind sie für das Leben in den Ozeanen von großer Bedeutung. von TIM SCHRÖDER Eigentlich hatte Charlotte Havermans geplant, täglich mit der „Teisten“ – einem kleinen Forschungskutter mit Bordkran und Seilwinde – hinaus auf den Kongsfjord vor Spitzbergen zu fahren. Sie hatte schon einige Tage...
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