Lexikon
Kammer
Staatsrecht
Parlament oder Teil eines Parlaments (beim Zweikammersystem). Im Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts bestand zunächst ein ständisch begründetes Zweikammersystem (Adel und Bürgertum). Später verlagerte sich die Teilung auf eine Abgeordnetenkammer und einen (schon nach seiner Zusammensetzung konservativeren) Senat, z. B. in Frankreich. Dabei gewann die Volkskammer (Chambre des Députés in Frankreich, House of Commons in Großbritannien) die Oberhand; die andere Kammer wurde auf ein Vetorecht beschränkt. – Eine andere Form des Zweikammersystems findet sich in den Bundesstaaten: Die eine Kammer repräsentiert den Gesamtstaat, die andere vertritt die Interessen der Gliedstaaten. Beispiele: In den USA bilden Repräsentantenhaus und Senat den Kongress; in Deutschland Bundestag und Bundesrat; Österreich: Nationalrat und Bundesrat; Schweiz: Bundesversammlung, bestehend aus Nationalrat und Ständerat.
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