Lexikon
Senạt
Recht
1. in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg das höchste Exekutivorgan. Der Senat entspricht der Landesregierung anderer Bundesländer; seine Mitglieder, die Senatoren, sind den Landesministern gleichgestellt. – 2. in manchen Staaten mit Zweikammersystem die erste Kammer des Parlaments. Das passive Wahlrecht ist meist an ein höheres Lebensalter gebunden, mitunter wird ein Teil der Mitglieder von der Exekutive bestimmt. Während früher der Senat eine gleichberechtigte Kammer war, hat er heute im Wesentlichen beratende Funktionen. In einigen Fällen dient der Senat dazu, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und anderen Körperschaften zur Mitsprache bei der staatlichen Willensbildung zu verhelfen. – 3. in den USA die erste Kammer des Kongresses als bundesstaatliches Organ (Senat der Vereinigten Staaten).
Wissenschaft
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Wissenschaft
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