Allgemeine Geschäftsbedingungen von wissen.de

 

 

1. Anzeigenauftrag 

Anzeigenauftrag im Sinne der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Insertionen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten („Auftraggeber“) in einem Mediendienst, der elektronisch (z.B. über das Internet) zugänglich ist. 
Anzeigenaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung der wissenmedia in der inmediaONE] GmbH (nachfolgend „wissenmedia“) oder deren Vermarktungsagentur verbindlich. Die Platzierung der Insertion wird mit im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, ansonsten von wissenmedia nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers festgelegt. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen. 
Es gilt die Vergütung gemäß Auftragsbestätigung. Ist in der Auftragsbestätigung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste. Die Vergütung versteht sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
 

2. Anzeigenart 

Die Insertion kann je nach Auftrag aus Bildern oder Texten, aus Tonfolge/n oder Bewegtbildern in einer reinen Darstellung einer Werbegrafik oder aber auch in einem sogenannten Werbebanner bestehen. Die Insertion kann aber auch aus einer sensitiven Fläche bestehen, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse (URL) zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen. 
wissenmedia behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen, wenn die betreffende Anzeige gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für wissenmedia unzumutbar ist. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für wissenmedia, die Werbung vor Annahme des Insertionsauftrages anzusehen und zu prüfen. Daher behält sich wissenmedia auch bei rechtsverbindlich angenommenen Insertionsaufträgen vor, die Werbung insgesamt, teilweise oder aber hinsichtlich einzelner Abrufe, wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder technischen Eigenschaften abzulehnen oder zu sperren, sobald hierfür besondere Gründe vorliegen und wissenmedia bekannt werden. 
Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 
 

3. Kündigung 

Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Stornofrist beträgt zwei Wochen vor Buchungsbeginn, bei bereits laufender Buchung zwei Wochen vor Monatsende. 
Stornogebühren werden in folgenden Fällen dem Auftraggeber berechnet: Storno bis eine Woche vor Kampagnenstart: 50% des Nettonetto-Kampagnenwerts, Storno bis drei Werktage vor Kampagnenstart: 80% des Nettonetto-Kampagnenwerts und Storno ab drei Werktage vor Kampagnenstart und später: 100% des Nettonetto-Kampagnenwerts. Die Erhebung tatsächlich angefallener Realisierungskosten bleibt vorbehalten.

 

4. Rechnungsfälligkeit 

Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wird, werden Schaltungen von Anzeigenaufträgen im Regelfall monatlich im Voraus auf Basis des bis dahin in Auftrag gegebenen Volumens in Rechnung gestellt und sind innerhalb binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig. 
Bei Zahlungsverzug ist wissenmedia berechtigt, den Anzeigenauftrag zurück zu stellen, ohne dass hieraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen kann. Der Auftraggeber haftet für den Verzugsschaden. wissen.de ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Möglichkeit der Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt (§ 288 BGB). 
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist wissenmedia berechtigt, auch während einer Werbungseinstellung das Einstellen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Vergütung und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 
 

5. Agenturen 

Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende angenommen. wissenmedia ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. 
 

6. Anlieferung von Werbemitteln 

Für die rechtzeitige Anlieferung bzw. elektronische Übermittlung einwandfreier Werbemittel ist der Auftraggeber verantwortlich. Aufträge und elektronische Werbemittel müssen wissenmedia bis spätestens 12.00 Uhr des vorletzten Werktages vor Anzeigenbeginn vorliegen. 
 

7. Verantwortlichkeit und Rechteeinräumung 

Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel und stellt wissenmedia von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 
Der Auftraggeber überträgt wissenmedia sämtliche für die Auftragserfüllung erforderlichen Rechte zur Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Anzeigenauftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. 
 

8. Mängel und Leistungsstörungen 

Die Schaltung der Insertion erfolgt in einer dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechenden bestmöglichen Weise. Sind etwaige Mängel der Werbemittel nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern, die in wiederholenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. 
Fällt die Durchführung des Auftrages aus Gründen aus, die wissenmedia nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Serverausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von wissenmedia bestehen. 
 

9. Haftung 

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet wissenmedia nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung für wissenmedia auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt. 
Die Haftung für Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der voraussehbare Schaden in keinem Falle 5.000,- Euro übersteigt. 
 

10. Sonstiges 

Erfüllungsort ist München. Es gilt deutsches Recht. 
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eventuelle Änderungen dieser Schriftformklausel. 
Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam ist oder werden sollte, gelten die übrigen Bestimmungen unvermindert fort. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem der unwirksamen Regelung von beiden Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. 
Die Parteien vereinbaren München als ausschließlichen Gerichtsstand für alle eventuellen, im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten. Das gilt nicht, wenn es sich bei den Auftraggebern weder um Kaufleute noch um juristische Personen des öffentlichen Rechts noch um öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. 
 
Stand: 08. Dezember 2011