Wahrig Fremdwörterlexikon

Distanzgeschäft

◆ Dis|tnz|ge|schäft
n.; (e)s, e; Wirtsch.
Geschäft zwischen Personen an verschiedenen Orten, Fernkauf bzw. verkauf; Ggs Lokogeschäft
Die Buchstabenfolge dis|t kann auch di|st getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. trahieren, tribuieren (→a. kontrahieren, kontribuieren).

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