Lexikon

Diskntpolitik

ein wichtiges Instrument der Geld- und Kreditpolitik, bis 1998 geregelt in §§ 15 u. 19 Bundesbankgesetz. Die D. besteht in der Festsetzung des Diskontsatzes, zu dem die Zentralbank Wechsel ankauft, der Qualitätsanforderungen an diese Wechsel u. der Beträge, bis zu denen sich die Kreditinstitute durch die Weitergabe von Handelswechseln (Rediskont) bei der Zentralbank verschulden können (Rediskontkontingente). Eine Erhöhung (Senkung) des Diskontsatzes bedeutet eine Verteuerung (Verbilligung), eine Begrenzung (Ausweitung) der Kontingente eine Verknappung (Erleichterung) des Zentralbankkredits u. damit eine restriktive (expansive) Geld- u. Kreditpolitik. Seit 1999 nimmt die Europäische Zentralbank als Zentralnotenbank die Geldpolitik, u. damit auch die D., der Mitglieder der europäischen Wirtschafts- u. Währungsunion wahr.
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