Lexikon
Diskọntpolitik
ein wichtiges Instrument der Geld- und Kreditpolitik, bis 1998 geregelt in §§ 15 u. 19 Bundesbankgesetz. Die D. besteht in der Festsetzung des Diskontsatzes, zu dem die Zentralbank Wechsel ankauft, der Qualitätsanforderungen an diese Wechsel u. der Beträge, bis zu denen sich die Kreditinstitute durch die Weitergabe von Handelswechseln (Rediskont) bei der Zentralbank verschulden können (Rediskontkontingente). Eine Erhöhung (Senkung) des Diskontsatzes bedeutet eine Verteuerung (Verbilligung), eine Begrenzung (Ausweitung) der Kontingente eine Verknappung (Erleichterung) des Zentralbankkredits u. damit eine restriktive (expansive) Geld- u. Kreditpolitik. Seit 1999 nimmt die Europäische Zentralbank als Zentralnotenbank die Geldpolitik, u. damit auch die D., der Mitglieder der europäischen Wirtschafts- u. Währungsunion wahr.
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News der Woche 12.07.2024
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Verspielt
Punkte sammeln und Level aufsteigen: Was einst Computerspielen vorbehalten war, findet immer häufiger seinen Weg in den Alltag. Welche Psychologie steckt hinter der Gamification? von JAN SCHWENKENBECHER Noch 2.347 fehlen zum Tagesziel von 10.000 Schritten, erst dann bleibt die Serie bestehen. Zum Frei-Kaffee fehlen noch 51 Sterne...
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