Lexikon

Insolvenzgeld

beim Insolvenzverfahren von Betrieben durch die Agentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitnehmers zu zahlende Summe von bis zu drei rückständigen (Netto-)Monatslöhnen bzw. -gehältern (§§ 183 ff. Sozialgesetzbuch III); kann von Arbeitnehmern in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, aber auch von Heimarbeitern, Studenten, Schülern, geringfügig Beschäftigten u. a. beansprucht werden.
Frau, Balance, Yoga
Wissenschaft

Die Rolle der Faszien

Lange waren die zum Bindegewebe gehörenden Faszien in Deutschland nur in der Alternativmedizin ein Thema. Anders als im anglo-amerikanischen Raum, blieb die hiesige Schulmedizin distanziert. Doch das hat sich geändert – durch neue profunde Studien. von ROLF HEßBRÜGGE Für Medizinstudenten im Präparierkurs waren Faszien früher nur...

Biogas , Energiequelle
Wissenschaft

Mehr als eine Quelle grünen Stroms

Deutsche Wissenschaftler erforschen, wie sich Biogas umweltfreundlicher erzeugen und besser nutzen lässt als bisher. von TIM SCHRÖDER Es ist noch nicht allzu lange her, da wurde das Biogas viel gepriesen. Ernteabfälle oder Gülle zu vergären, um daraus einen Brennstoff zu machen, das galt als hundertprozentig „öko“. Die...

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