Lexikon

Insolvenzgeld

beim Insolvenzverfahren von Betrieben durch die Agentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitnehmers zu zahlende Summe von bis zu drei rückständigen (Netto-)Monatslöhnen bzw. -gehältern (§§ 183 ff. Sozialgesetzbuch III); kann von Arbeitnehmern in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, aber auch von Heimarbeitern, Studenten, Schülern, geringfügig Beschäftigten u. a. beansprucht werden.
Symbolbild eines Pflanzensprosses in schwarzer Erde
Wissenschaft

Biokohle aus menschlichem Kot als Dünger?

Landwirte brauchen Dünger, um ihre Felder und die darauf wachsenden Pflanzen mit ausreichend Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor zu versorgen. Chemische Düngemittel und Tierdung verschmutzen jedoch langfristig die Umwelt und sind nur begrenzt verfügbar. Eine natürliche Alternative könnten Düngemittel sein, die aus...

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Wissenschaft

Tomatensaft nur im Flugzeug

Warum Tomatensaft über den Wolken viel besser schmeckt als auf dem Boden, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wenn eine Boeing 737 mit rund 70 Tonnen Startgewicht zu einem Flug abhebt, tragen neben dem Flieger selbst, den Menschen an Bord mit ihrem Gepäck sowie dem Treibstoff auch rund 50 Kilogramm Tomatensaft zum Gesamtgewicht bei....

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