Lexikon
Insolvenzgeld
beim Insolvenzverfahren von Betrieben durch die Agentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitnehmers zu zahlende Summe von bis zu drei rückständigen (Netto-)Monatslöhnen bzw. -gehältern (§§ 183 ff. Sozialgesetzbuch III); kann von Arbeitnehmern in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, aber auch von Heimarbeitern, Studenten, Schülern, geringfügig Beschäftigten u. a. beansprucht werden.
Wissenschaft
Strategien von Klimawandel-Leugnern aufgedeckt
Online kursieren zahlreiche Falschinformationen zum Thema Klimawandel. Ihre Verbreiter zweifeln zum Beispiel an, dass die menschlichen CO2-Emissionen einen Einfluss auf das globale Klima haben – obwohl dazu ein breiter wissenschaftlicher Konsens besteht. Doch ausgerechnet diejenigen, die den Erkenntnissen der Klimaforschung...
Wissenschaft
Antidepressiva bei Demenz: Nützlich oder schädlich?
Viele Menschen mit Demenz leiden zusätzlich an depressiven Symptomen. Doch welchen Einfluss hat die Verschreibung von Antidepressiva auf den Krankheitsverlauf? Eine Studie zeigt nun, dass der kognitive Verfall bei Demenzpatienten, die bestimmte Antidepressiva nehmen, schneller voranschreitet. Ob das allerdings an den Medikamenten...
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