Lexikon
Insolvenzgeld
beim Insolvenzverfahren von Betrieben durch die Agentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitnehmers zu zahlende Summe von bis zu drei rückständigen (Netto-)Monatslöhnen bzw. -gehältern (§§ 183 ff. Sozialgesetzbuch III); kann von Arbeitnehmern in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, aber auch von Heimarbeitern, Studenten, Schülern, geringfügig Beschäftigten u. a. beansprucht werden.
Wissenschaft
Der Spin schlägt Wellen
Schaltkreise, die mit Spinwellen statt Elektronen rechnen, sollen zur energieeffizienten Ergänzung für die Halbleiterelektronik werden. von FINN BROCKERHOFF Mit einem beherzten Druck auf die Einschalttaste wird der alte Computer zum Leben erweckt: der Lüfter heult auf, ein Piepen ertönt. Dann dringt aus dem Inneren des...
Wissenschaft
Klonen für den Arterhalt
Im Kampf um das Überleben der vom Aussterben bedrohten Schwarzfußiltisse haben US-amerikanische Genetiker wichtige Durchbrüche erzielt. Ein Modell – auch für andere Arten? von ROMAN GOERGEN Die beiden neugeborenen Iltisse, die in den Schlagzeilen stehen, könnten auf den ersten Blick auch nur gewöhnliche Hausfrettchen sein. Doch...