Lexikon
Insolvenzgeld
beim Insolvenzverfahren von Betrieben durch die Agentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitnehmers zu zahlende Summe von bis zu drei rückständigen (Netto-)Monatslöhnen bzw. -gehältern (§§ 183 ff. Sozialgesetzbuch III); kann von Arbeitnehmern in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, aber auch von Heimarbeitern, Studenten, Schülern, geringfügig Beschäftigten u. a. beansprucht werden.
Wissenschaft
Gesunde Ernährung ist Gen-Sache
Was wir essen, kann unser Erbgut verändern – und umgekehrt regeln die Gene, welche Lebensmittel wir gut vertragen. Neue Erkenntnisse könnten helfen, für jeden Einzelnen passende Ernährungstipps zu finden. von JÜRGEN BRATER, ILLUSTRATIONEN: RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum manche Menschen...
Wissenschaft
Garantiert vertraulich
Die Quantenphysik macht es möglich, abhörsicher zu kommunizieren. Nun suchen Wissenschaftler nach Wegen, sie in eine alltagstaugliche Technik umzusetzen. von MICHAEL VOGEL Einkaufen im Internet – das ist für viele inzwischen selbstverständlich: Webseite aufrufen, Produkt auswählen, zur Kasse gehen, bezahlen – fertig. Für die...
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