Lexikon
Insolvenzgeld
beim Insolvenzverfahren von Betrieben durch die Agentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitnehmers zu zahlende Summe von bis zu drei rückständigen (Netto-)Monatslöhnen bzw. -gehältern (§§ 183 ff. Sozialgesetzbuch III); kann von Arbeitnehmern in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, aber auch von Heimarbeitern, Studenten, Schülern, geringfügig Beschäftigten u. a. beansprucht werden.
Wissenschaft
Wie viel ist genug?
Pestizide schaden Mensch und Natur. Trotzdem setzen Landwirte die Mittel zum Zwecke einer ertragreichen Ernte ein. von RAINER KURLEMANN Die meisten Landwirte haben ein gutes Verhältnis zur Natur. Trotzdem können sie sich nicht an allen Insekten erfreuen, die sie auf ihren Feldern und Pflanzen finden. Die Glasflügelzikade gehört...
Wissenschaft
Barrieren gegen die Plastikflut
Flüsse sind die Quelle des Plastikmülls in den Meeren. Hier muss man ansetzen, und erste erfolgreiche Projekte gibt es bereits.
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