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Insolvenztabelle

das Verzeichnis der beim Insolvenzgericht angemeldeten Insolvenzforderungen (§§ 174 ff. Insolvenzordnung). Die Eintragung der im Prüfungstermin festgestellten unwidersprochenen Insolvenzforderungen in die Insolvenztabelle wirkt hinsichtlich des Betrags und des Vorrechts der Forderung wie ein rechtskräftiges Urteil gegen den Schuldner sowie gegenüber allen Insolvenzgläubigern. Gläubiger streitig gebliebener Forderungen sind zur Feststellung auf eine Feststellungsklage gegenüber den Bestreitenden vor dem ordentlichen Gericht angewiesen; gegebenenfalls ist daraufhin die Insolvenztabelle zu berichtigen.
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