Lexikon

Prüfungstermn

Termin vor dem Insolvenzgericht zur Prüfung angemeldeter Forderungen (§§ 176 ff. Insolvenzordnung). Diese werden nach ihrem Betrag und ihrem Vorrecht einzeln erörtert. Das Ergebnis wird in die Insolvenztabelle eingetragen.

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon