Lexikon
Insolvenztabelle
das Verzeichnis der beim Insolvenzgericht angemeldeten Insolvenzforderungen (§§ 174 ff. Insolvenzordnung). Die Eintragung der im Prüfungstermin festgestellten unwidersprochenen Insolvenzforderungen in die Insolvenztabelle wirkt hinsichtlich des Betrags und des Vorrechts der Forderung wie ein rechtskräftiges Urteil gegen den Schuldner sowie gegenüber allen Insolvenzgläubigern. Gläubiger streitig gebliebener Forderungen sind zur Feststellung auf eine Feststellungsklage gegenüber den Bestreitenden vor dem ordentlichen Gericht angewiesen; gegebenenfalls ist daraufhin die Insolvenztabelle zu berichtigen.
Wissenschaft
Frühkindlichen Erinnerungen auf der Spur
An die ersten rund drei Jahre unseres Lebens können wir uns üblicherweise nicht mehr erinnern. Doch was sorgt für diese sogenannte kindliche Amnesie? Kodiert unser Gehirn erst später episodische Erinnerungen, oder können wir die Erinnerungen aus unserer frühesten Kindheit nur nicht mehr abrufen? Hirnscans bei 26 Säuglingen und...
Wissenschaft
Neue Definition für Adipositas vorgeschlagen
Ob eine Person übergewichtig ist, wird bisher anhand des Verhältnisses von Gewicht und Körpergröße bestimmt. Dieser sogenannte Body-Mass-Index (BMI) berücksichtigt aber nicht die Verteilung des Fettes im Körper und lässt zudem außer Acht, dass beispielsweise auch viel Muskelmasse zu einem hohen Gewicht führen kann. Eine...