Lexikon

Knebelungsvertrag

im bürgerlichen Recht ein Vertrag, der den Schuldner in unerträglicher Weise der wirtschaftlichen Freiheit beraubt; auch ohne Schädigungsabsicht nach § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Ähnliche Regelungen in Österreich (§ 879 ABGB) und in der Schweiz (Art. 19 und 20 OR).
Oosterom, Gewächshaus
Wissenschaft

Tomaten unter Glas

In den Niederlanden hat der Anbau im Gewächshaus ein Höchstmaß an Effizienz erreicht. Nun ist die Branche bestrebt, ihre Produktion auch umweltfreundlich und nachhaltig zu gestalten. von KURT DE SWAAF Kim Oosterom mag diesen Ausblick: am Horizont die Hochhäuser von Rotterdam, davor die Polderlandschaft um Oude Leede und über...

Feld, Wald, Bäume
Wissenschaft

Spurensuche aus der Luft

Luftbildarchäologen halten Ausschau nach verräterischen Merkmalen etwa in Getreidefeldern, um verborgene Baureste aufzuspüren. Dabei profitieren sie von den Effekten des Klimawandels. von ROLF HEßBRÜGGE Wenn Ronald Heynowski auf den Soziussitz der kleinen Ikarus- C42-Propellermaschine klettert, nimmt er neben einer...

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