Lexikon

Knebelungsvertrag

im bürgerlichen Recht ein Vertrag, der den Schuldner in unerträglicher Weise der wirtschaftlichen Freiheit beraubt; auch ohne Schädigungsabsicht nach § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Ähnliche Regelungen in Österreich (§ 879 ABGB) und in der Schweiz (Art. 19 und 20 OR).
Eine Königspython auf einem Ast
Wissenschaft

Wie Python-Herzen üppige Mahlzeiten überstehen

Pythons verschlingen gelegentlich ganze Tiere. Um diese übergroßen Mahlzeiten verdauen zu können, muss sich ihr Herz anpassen und mehr leisten. Wie den Schlangen das gelingt, haben nun Biomediziner herausgefunden. Demnach kombinieren die Reptilien verschiedene biologische Mechanismen. Unter anderem ist dadurch das Erbgut in den...

Dietz, Nanoroboter
Wissenschaft

Wie die Zwerge vorwärtskommen

Nanometerkleine Roboter sollen künftig unter anderem durch den menschlichen Körper streifen und krank machende Mikroorganismen unschädlich machen. Doch dafür müssen ihnen die Forscher zunächst einmal die Fähigkeit zur passenden Bewegung beibringen. von REINHARD BREUER Es ist wohl das bizarrste Autorennen der Welt. Beim „Nanocar...

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