Lexikon

Knebelungsvertrag

im bürgerlichen Recht ein Vertrag, der den Schuldner in unerträglicher Weise der wirtschaftlichen Freiheit beraubt; auch ohne Schädigungsabsicht nach § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Ähnliche Regelungen in Österreich (§ 879 ABGB) und in der Schweiz (Art. 19 und 20 OR).