Lexikon

Knebelungsvertrag

im bürgerlichen Recht ein Vertrag, der den Schuldner in unerträglicher Weise der wirtschaftlichen Freiheit beraubt; auch ohne Schädigungsabsicht nach § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Ähnliche Regelungen in Österreich (§ 879 ABGB) und in der Schweiz (Art. 19 und 20 OR).
Illustration von stäbchenförmigen Bakterien
Wissenschaft

Millionen Tote infolge von Antibiotika-Resistenzen prognostiziert

Immer mehr Krankheitserreger sind resistent gegen Antibiotika. Bis zum Jahr 2050 könnten dadurch mehr als 39 Millionen Menschen weltweit an einer Infektion mit einem antibiotikaresistenten Erreger sterben, prognostizieren Forscher. Besonders gefährlich sind antibiotika-resistente Keime für ältere Menschen über 70 Jahren. Die...

Fraunhofer, Batterie
Wissenschaft

Ein Zwilling der Zelle

Um eine größtmögliche Effizienz bei der Nutzung und Produktion von Batterien für die Elektromobilität zu erreichen, schaffen Fraunhofer-Forscher in Kaiserslautern ausgeklügelte mathematische Modelle der Zellen sowie virtuell nachgestellte Fahrsituationen. von RALF BUTSCHER Eine steile und kurvenreiche Passstraße bei Schneefall in...

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