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Wellenplan

internationale Regelung zur Verteilung der Wellen für die verschiedenen Funkdienste (Rundfunk, Seefunk, Flugfunk u. a.), wird vorgenommen von der UIT. Nach dem 2. Weltkrieg erfolgte die Neuverteilung 1948 in Kopenhagen (47 Haupt- und 74 Gemeinschaftswellen), 1952 in Stockholm (Ultrakurz- und Fernsehwellen). Die Verteilung der Kurzwellen wurde 1949 in Mexico vorgenommen. Am 23. 11. 1978 trat der Genfer Wellenplan in Kraft; nach ihm dürfen in Deutschland im Lang- und Mittelwellenbereich 25 Sender mit mehr als 100 kW, 63 Sender mit 1100 kW und 81 Sender mit weniger als 1 kW Leistung betrieben werden.

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