Lexikon
Ein-Mann-Gesellschaft
Handelsgesellschaft (meist AG oder GmbH) mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren sämtliche Anteile bei einer Person vereinigt sind. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die Ein-Mann-Gesellschaft ist handels- und steuerrechtlich anerkannt, obgleich sie dem ursprünglichen Gesellschaftsbegriff widerspricht.
Wissenschaft
Wie wirkt Koffein auf Ameisen?
Eine Tasse Kaffee regt die geistigen Fähigkeiten an, heißt es. Aus einer experimentellen Studie geht nun hervor, dass der verantwortliche Wirkstoff auch bei Ameisen diese Wirkung entfaltet: Unter dem Einfluss von Koffein können sich die Insekten demnach den Weg zu einer Belohnung besser einprägen. Dieser Effekt lässt sich...
Wissenschaft
Das Jahrhundert der Gravitationslinsen
Was als angeblich nicht überprüfbare Spekulation begann, avancierte zu vielseitigen Werkzeugen der Astrophysik. von RÜDIGER VAAS Nicht alles ist bekanntlich so, wie es scheint. Dies gilt auch für das Universum. Tatsächlich steckt der bestirnte Himmel voller Illusionen. Doch trotz aller Irrungen und Wirrungen gelingt es Forschern...