Lexikon

Ein-Mann-Gesellschaft

Handelsgesellschaft (meist AG oder GmbH) mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren sämtliche Anteile bei einer Person vereinigt sind. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die Ein-Mann-Gesellschaft ist handels- und steuerrechtlich anerkannt, obgleich sie dem ursprünglichen Gesellschaftsbegriff widerspricht.
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Wissenschaft

Informationen und Desinformationen

Da Informationen für unsere Gesellschaft immer wichtiger werden, wächst gleichzeitig die Gefahr durch Desinformation, zu der auch die bekannten „alternativen Fakten“ gehören. Eine Professorin für die Philosophie der Wissenschaft – Cailin O´Connor – und ein Professor für Logik – James Owen Weatherall –, die beide in Kalifornien...

Wissenschaft

Erstaunliche Zellteilung im Zahnbelag

Video: Das fadenförmige Bakterium Corynebacterium matruchotii teilt sich nach seiner Ausdehnung in einem Schritt in mehrere Zellen auf. © Scott Chimileski, MBL. Siehe Chimileski et al. (2024), PNAS. Normalerweise gilt: Aus einer Bakterienzelle werden zwei. Doch nun haben Forschende bei einem wichtigen Bewohner des menschlichen...