Lexikon
Richterwahl
Berufung von Richtern durch Wahl. In Deutschland werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt; die Richter der obersten Bundesgerichte werden dagegen vom betreffenden Fachminister (z. B. Bundesgerichtshof: Bundesminister der Justiz; Bundesverwaltungsgericht: Bundesminister des Innern) gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen. Die gewählten Richter werden vom Bundespräsidenten ernannt. Auch in den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen werden die Richter durch den Justizsenator bzw. den Justizminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen.
Wissenschaft
Letztes Bollwerk gegen Datenraub
Der Quantencomputer kommt – 2030 könnte es so weit sein. Doch schon heute bedroht er die Datensicherheit im Netz. Dem wollen Forscher mit sogenannter Post-Quanten-Technologie vorbeugen. von BERND MÜLLER Sie haben Ihren Hausschlüssel verloren? Dann sollten Sie dringend das Schloss an Ihrer Haustür auswechseln lassen. Denn es...
Wissenschaft
Bakterien als Helfer gegen Krebs
Bakterien können auf vielfältige Weise mit Krebszellen interagieren. Einige zeigen die natürliche Tendenz, in Tumoren einzuwandern und Immunreaktionen hervorzurufen. Diese Eigenschaft haben sich Forschende nun zunutze gemacht. Sie veränderten probiotische Escherichia coli Bakterien so, dass diese im Tumor bestimmte Proteine...