Lexikon

Bundesverfassungsgericht

Abkürzung BVerfG, höchstes Gericht der Bundesrepublik Deutschland, Sitz: Karlsruhe, tätig seit September 1951; bestehend aus zwei Senaten mit je acht Richtern, die je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat auf 12 Jahre gewählt werden. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet u. a. über verfassungsrechtliche Streitigkeiten, über Rechte und Pflichten von obersten Bundesorganen u. a. Stellen mit verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten sowie in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern, zwischen Ländern oder innerhalb eines Landes; ferner über Anklagen gegen den Bundespräsidenten sowie gegen Bundes- und Landesrichter, über Verfassungsbeschwerden, die Verfassungswidrigkeit von Parteien und die Verwirkung von Grundrechten. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die übrigen Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
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