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23. Mai 2006
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Berlin
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Berlin: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe war die bundesweite Rasterfahndung in der Zeit nach dem 11. September 2001 verfassungswidrig. Eine allgemeine abstrakte Bedrohungslage wie nach den Anschlägen in den USA reiche, so das Gericht, für eine Rasterfahndung nicht aus. Erforderlich sei vielmehr eine konkrete Gefahr für die Bundesrepublik. Das Gericht gibt damit einem marokkanischen Ex-Studenten aus Nordrhein-Westfalen Recht.
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News der Woche 19.09.2025
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Wissenschaft
„Die Energieversorgung würde flexibler und effizienter“
Die Solarbatterie ist bislang noch Gegenstand der Grundlagenforschung. Doch die Besonderheiten dieser neuen Technologie bieten reichlich Potenzial für künftige Anwendungen – und das längst nicht nur, wo auch klassische Batterien genutzt werden. Zwei Stuttgarter Forscher erläutern Perspektiven und Herausforderungen. Das Gespräch...