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22. Dezember 1983  -  Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnt ...

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnt drei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Aufstellung von Pershing-II-Raketen und Marschflugkörpern in der Bundesrepublik als unzulässig ab. Das Gericht begründet sein Urteil u. a. damit, dass die Raketenstationierung die Gefährdung des Rechts auf Leben nicht erkennbar vergrößere. Dies war in den Anträgen behauptet worden.

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