Wahrig Fremdwörterlexikon
Externe(r)
Ex|tẹr|ne(r) 〈f.2 (m.1)〉
1
Schüler(in) einer Schule, der (die) nicht im Internat wohnt
2
Schüler(in), dem (der) eine Schule zur Abschlussprüfung zugewiesen wird, die er (sie) vorher nicht besucht hat; Ggs Interne(r)
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