Lexikon
Ein-Euro-Jobs
[-dʒɔbs]
Instrument der Hartz-Gesetze (Hartz IV), mit dem Langzeitarbeitslose befristet für gemeinnützige Tätigkeiten bei Wohlfahrtsverbänden und Kommunen eingesetzt werden können; auch Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGM) oder Mehraufwandsentschädigungs-Stellen (MAE-Stellen) genannt. Der Verdienst von 1 bis 2 Euro je Stunde wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Ein-Euro-Jobs sollen Langzeitarbeitslose wieder an die Anforderungen des Erwerbslebens heranführen, stellen aber kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis dar. Sie müssen grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegen und dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder beeinträchtigen. Eine Ausschlagung von Angeboten einer solchen Tätigkeit kann zu finanziellen Sanktionen führen.
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