Lexikon

Ein-Euro-Jobs

[-dʒɔbs]
Instrument der Hartz-Gesetze (Hartz IV), mit dem Langzeitarbeitslose befristet für gemeinnützige Tätigkeiten bei Wohlfahrtsverbänden und Kommunen eingesetzt werden können; auch Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGM) oder Mehraufwandsentschädigungs-Stellen (MAE-Stellen) genannt. Der Verdienst von 1 bis 2 Euro je Stunde wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Ein-Euro-Jobs sollen Langzeitarbeitslose wieder an die Anforderungen des Erwerbslebens heranführen, stellen aber kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis dar. Sie müssen grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegen und dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder beeinträchtigen. Eine Ausschlagung von Angeboten einer solchen Tätigkeit kann zu finanziellen Sanktionen führen.
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Wissenschaft

Zweierlei Maß

Vom griechischen Philosophen Protagoras stammt der Satz „Der Mensch ist das Maß aller Dinge“. Was er damit meinte: Alle Dinge in der Welt sind immer nur so, wie sie dem Menschen erscheinen. Oder anders ausgedrückt: Der Mensch kann nicht heraus aus seiner Haut – und stellt sich daher stets selbst ins Zentrum seiner Bewertungen....

Manche Babys müssen direkt nach der Geburt auf eine pädiatrische Intensivstation verlegt werden.
Wissenschaft

Geboren, um zu leben

Die Kindermedizin ließ die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert enorm steigen. Heute steht sie vor neuen Herausforderungen. von SUSANNE DONNER Ich habe vierzehn Kinder großgezogen, und davon sind bloß sieben gestorben“, schrieb eine Frau 1912 in einem Brief an die Berliner Verwaltung. „Nur“ sieben Kinder, die sie verlor! Da...

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