Lexikon

Schluss

Logik
Folgerung aus vorausgesetzten Sätzen bzw. Urteilen. Der eigentliche Schluss besitzt mindestens zwei Vordersätze, die Prämissen; der erste ist der Maior, der zweite der Minor; beide müssen einen gemeinsamen Mittelbegriff, die Media, besitzen, die in beiden Urteilen bedeutungsidentisch verwendet werden muss. Das abgeleitete Urteil ist der Schlusssatz, die conclusio. Inneres Band des Schlusses ist nach der klassischen Logik der Satz vom Grunde. Der eigentliche vollkommene Schluss geht immer vom Allgemeinen auf das Besondere; er wird seit Aristoteles als Syllogismus bezeichnet. Unvollkommen ist der umgekehrt vorgehende Induktionsschluss wie auch der Analogieschluss, der vom Besonderen auf Besonderes bzw. von teilweiser Gleichheit u. Ä. auf ganze Gleichheit u. Ä. schließt.
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