Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

dürfen

dụ̈r|fen
V.
26
I.
als Hilfsverb mit Inf.; hat gedurft oder hat dürfen; o. Obj.
1.
die Erlaubnis, das Recht haben, etwas zu tun;
der Kranke darf heute aufstehen; der Hund darf hier nicht mit hereinkommen; darf ich noch ein Stück Kuchen haben?; wir d. ihn nicht stören; das hättest du nicht tun d.; er hätte nicht kommen d.; das darf doch nicht wahr sein!
ugs.
das wäre ja schrecklich
2.
Grund haben, etwas zu tun;
du darfst dich nicht wundern, wenn er so reagiert; ich darf wohl annehmen, dass
3.
als Ausdruck einer Vermutung
das dürfte wohl richtig sein
das ist sicher richtig;
es dürfte jetzt vier Uhr sein
es ist jetzt sicher vier Uhr
II.
als Vollverb mit Akk.; hat gedurft oder hat dürfen
etwas d.
die Erlaubnis zu etwas haben;
er darf (es) nicht, er hat (es) nicht gedurft; das darf man nicht; so etwas habe ich früher nie gedurft; er ist krank und darf nicht in die Schule; er hat drei Tage nicht in die Schule gedurft,
landsch. auch
er hat drei Tage nicht in die Schule (erg.: gehen) dürfen
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