1. 6. 1794 Preußen
Das Allgemeine Landrecht tritt in Kraft, das die von Friedrich II. 1749 eingeleitete Reform vollendet. Das Werk entspringt dem Geist der Aufklärung und sichert die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und schützt Person und Eigentum. Der König bleibt die alleinige rechtspendende Gewalt, ist einmal erlassenen Gesetzen aber ebenso unterworfen wie...