Lexikon
Ausnahmegericht
außerhalb der allgemeinen Gerichtsverfassung (ordentliche Gerichte, Sondergerichtsbarkeiten) für bestimmte Einzelfälle meist nachträglich eingesetztes Gericht; widerspricht dem Recht auf einen „gesetzlichen Richter“; in Deutschland verboten durch Art. 101 GG.
Ausnahmsgerichte sind auch in der
Schweiz
durch Art. 30 der Bundesverfassung untersagt; in Österreich
zulässig nach Art. 83 BVerfG nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen (z. Z. kein solches Gesetz).
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