Lexikon

Beigeladener

Person, die weder Kläger noch Beklagter im Verwaltungsprozess ist, deren rechtliches Interessen aber durch die gerichtliche Entscheidung berührt werden und die deshalb vom Gericht auf Antrag oder von Amts wegen beigeladen wird (z. B. der Adressat einer Baugenehmigung, wenn diese vom Nachbarn angefochten wird). Ein Beigeladener ist Beteiligter mit eigenen prozessualen Befugnissen.
Wissenschaft

Herzproblemen im All auf der Spur

Warum beeinträchtigen Weltraumflüge die Herzgesundheit und wie könnte man diesem Problem gegensteuern? Zur Erforschung dieses für die bemannte Raumfahrt wichtigen Themas haben Forschende nun ein neues Verfahren eingesetzt: Sie haben eine „Herz-auf-einem-Chip”-Plattform auf die Internationale Raumstation geschickt, die eine...

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Wissenschaft

Eine einzige Zigarette …

Welche Schäden selbst gelegentliches Rauchen an der DNA hinterlässt, und warum wir trotzdem nicht sofort tot umfallen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Dass Rauchen der Gesundheit alles andere als guttut, ist allgemein bekannt. Dabei ist es entgegen einer weitverbreiteten Ansicht gar nicht das Nikotin, das den Tabakrauch so...

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