Lexikon
Beigeladener
Person, die weder Kläger noch Beklagter im Verwaltungsprozess ist, deren rechtliches Interessen aber durch die gerichtliche Entscheidung berührt werden und die deshalb vom Gericht auf Antrag oder von Amts wegen beigeladen wird (z. B. der Adressat einer Baugenehmigung, wenn diese vom Nachbarn angefochten wird). Ein Beigeladener ist Beteiligter mit eigenen prozessualen Befugnissen.
Wissenschaft
Verpasste Chancen der Energiewende
Beim klimaschonenden Umbau des Energiesystems stehen in Deutschland und weiten Teilen Europas bislang nur wenige Technologien im Rampenlicht. Dabei könnte es sich lohnen, auch auf andere Weise elektrischen Strom aus regenerativen Quellen zu gewinnen. von HARTMUT NETZ Windkraftanlagen, Wasserkraftwerke und Solarpaneele: Das sind...
Wissenschaft
Galaktische Gesetzgebung
Exorecht und andere Extravaganzen: Müssen extraterrestrische Besucher irdische Gesetze befolgen? Und was gilt für uns? von RÜDIGER VAAS Es mag sonderbar klingen, sogar unfreiwillig komisch: Juristen denken bereits über Rechtsfragen im Umgang mit außerirdischen Intelligenzen nach, publizieren darüber Artikel in Fachzeitschriften,...
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