Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

beiladen

bei|la|den
V.
74, hat beigeladen; mit Akk.
1.
etwas b.
zusätzlich aufladen, mitnehmen;
ein Möbelstück b.
2.
Rechtsw.
jmdn. b.
zusätzlich (zu einer Verhandlung) laden

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