Lexikon

CIF

[
ˈsi ˈai ˈɛf
]
Abkürzung für cost, insurance, freight [englisch, „Kosten, Versicherung, Fracht“], Handelsklausel beim Überseekauf, der der Name des Bestimmungshafens beigefügt wird. Nach der Begriffsbestimmung der Internationalen Handelsklauseln 2000 (Incoterms) hat der Verkäufer u. a. den Transport der Ware bis zum vereinbarten Bestimmungshafen zu veranlassen, der Käufer dort ihre Abnahme (Entladung). Der Kaufpreis schließt ein: alle Auslandskosten bis zum Verschiffungsort, die Beschaffung einer übertragbaren Seeversicherungspolice sowie die Frachtkosten für den Seetransport. Alle Gefahren gehen schon im Verschiffungshafen auf den Käufer über.
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