Lexikon
Dienstaufsicht
personalrechtliche Kontroll- und Weisungsbefugnis eines staatlichen Dienstherrn gegenüber seinen Bediensteten (insbesondere Beamten) zur Gewährleistung dienstlicher Pflichterfüllung. Als Dienstaufsicht wird häufig auch die allgemeine organisatorische Aufsicht von Staats- und Kommunalaufsichtsbehörden über nachgeordnete Organe (Behörden und Ämter) bezeichnet.
Wissenschaft
Die Botschaften der ewigen Toten
Archäologen und Naturwissenschaftler arbeiten als Mumienforscher eng zusammen. Dabei ermöglichen moderne Analyseverfahren ganz neue Einblicke. Manchmal stützen sie die Erkenntnisse der Archäologie, manchmal räumen sie auch mit Vorurteilen auf. von RAINER KURLEMANN Die Menschen sind verstorben, doch die Zeit hat sie nicht...
Wissenschaft
Sauberer Stahl
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