Lexikon
Justịzverwaltung
Organisation und technische Leitung des Gerichtswesens, Durchführung der Rechtsaufsicht über Anwaltskammern und Notare, der Dienstaufsicht über die Gerichtsbehörden (mit Ausnahme der Spruchtätigkeit der Richter), die Staatsanwaltschaften und das Vollstreckungswesen; in der Bundesrepublik Deutschland ist die Justizverwaltung mit Ausnahme der Bundesgerichte und der Bundesanwaltschaft Angelegenheit der Länder. – In
Österreich
ist die gesamte Justizverwaltung Bundessache. – In der Schweiz
liegt die Justizverwaltung überwiegend bei den Kantonen, für das Bundesgericht und für das Eidgenössische Versicherungsgericht beim Bund.
Wissenschaft
Die weiße Welt
Das Meereis in der Arktis schwindet. Wie wirkt sich die Veränderung auf das Leben im Eis und in der Tiefsee darunter aus? Und was bedeutet das für uns Menschen? Ein Essay der Meeresbiologin und Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts Antje Boetius. Eine Landschaft nur aus Eis und Schnee ist etwas ganz Besonderes. Die meisten...
Wissenschaft
Der Spin schlägt Wellen
Schaltkreise, die mit Spinwellen statt Elektronen rechnen, sollen zur energieeffizienten Ergänzung für die Halbleiterelektronik werden. von FINN BROCKERHOFF Mit einem beherzten Druck auf die Einschalttaste wird der alte Computer zum Leben erweckt: der Lüfter heult auf, ein Piepen ertönt. Dann dringt aus dem Inneren des...