Lexikon
Justịzverwaltung
Organisation und technische Leitung des Gerichtswesens, Durchführung der Rechtsaufsicht über Anwaltskammern und Notare, der Dienstaufsicht über die Gerichtsbehörden (mit Ausnahme der Spruchtätigkeit der Richter), die Staatsanwaltschaften und das Vollstreckungswesen; in der Bundesrepublik Deutschland ist die Justizverwaltung mit Ausnahme der Bundesgerichte und der Bundesanwaltschaft Angelegenheit der Länder. – In
Österreich
ist die gesamte Justizverwaltung Bundessache. – In der Schweiz
liegt die Justizverwaltung überwiegend bei den Kantonen, für das Bundesgericht und für das Eidgenössische Versicherungsgericht beim Bund.Wissenschaft
Die Champions vom Rhein
Sich mit den Besten der Welt zu messen, motiviert nicht nur Fußballer und Olympioniken zu Höchstleistungen. Auch Forscher lieben den Wettbewerb. In der Weltliga der Robotik ist ein Team aus Deutschland seit mehr als zehn Jahren ganz vorne dabei. von ULRICH EBERL In den Hallen der Weltmeister herrscht eine ruhige Arbeitsatmosphäre...
Wissenschaft
News der Woche 11.04.2025
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