Lexikon
Justịzverwaltung
Organisation und technische Leitung des Gerichtswesens, Durchführung der Rechtsaufsicht über Anwaltskammern und Notare, der Dienstaufsicht über die Gerichtsbehörden (mit Ausnahme der Spruchtätigkeit der Richter), die Staatsanwaltschaften und das Vollstreckungswesen; in der Bundesrepublik Deutschland ist die Justizverwaltung mit Ausnahme der Bundesgerichte und der Bundesanwaltschaft Angelegenheit der Länder. – In
Österreich
ist die gesamte Justizverwaltung Bundessache. – In der Schweiz
liegt die Justizverwaltung überwiegend bei den Kantonen, für das Bundesgericht und für das Eidgenössische Versicherungsgericht beim Bund.
Wissenschaft
Eine Leber aus Licht
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Wissenschaft
Das Ringen um die Krone der KI
Ist Europa beim Boom der Künstlichen Intelligenz abgehängt? Ganz im Gegenteil: Neue Entwicklungen bei KI-Robotern und dem Einsatz von KI in der Industrie eröffnen große Chancen, vor allem für innovative Unternehmen in Deutschland. von ULRICH EBERL Dass einer der wichtigsten Unternehmenslenker der USA europäischen und insbesondere...