Lexikon
Justịzverwaltung
Organisation und technische Leitung des Gerichtswesens, Durchführung der Rechtsaufsicht über Anwaltskammern und Notare, der Dienstaufsicht über die Gerichtsbehörden (mit Ausnahme der Spruchtätigkeit der Richter), die Staatsanwaltschaften und das Vollstreckungswesen; in der Bundesrepublik Deutschland ist die Justizverwaltung mit Ausnahme der Bundesgerichte und der Bundesanwaltschaft Angelegenheit der Länder. – In
Österreich
ist die gesamte Justizverwaltung Bundessache. – In der Schweiz
liegt die Justizverwaltung überwiegend bei den Kantonen, für das Bundesgericht und für das Eidgenössische Versicherungsgericht beim Bund.
Wissenschaft
Multitalent Kohlenstoff
Forscher suchen nach Möglichkeiten, Formen elementaren Kohlenstoffs möglichst umweltverträglich und klimaschonend zu gewinnen.
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Wissenschaft
Das Archiv am Ende des Sonnensystems
Fernab der Sonne ziehen kleine Körper ihre Bahnen, die aus einem Cocktail gefrorener Substanzen bestehen. Sie helfen, die Frühzeit der Planeten zu entschlüsseln. von THORSTEN DAMBECK Makemake, Gongong, Quaoar – manche Himmelskörper jenseits des äußersten großen Planeten Neptun haben seltsame Namen. Sie bewohnen eine Dunkelzone...