Lexikon
Notạr
[
lateinisch
]ein Organ der vorsorgenden Rechtspflege, zuständig vor allem für Beurkundungen. Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amts, wird vom Landesjustizminister für einen bestimmten Amtsbezirk bestellt und untersteht der Dienstaufsicht durch die Präsidenten des Land- und des Oberlandesgerichts sowie durch den Justizminister. Die Rechtsverhältnisse der Notare sind in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt; sie sind unparteiische Betreuer der Beteiligten (§ 14 BNotO) und erhalten Gebühren. Grundsätzlich müssen die Notare Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt sein und ihr Amt hauptberuflich ausüben. Nebenberufliche Ausübung durch Rechtsanwälte ist zulässig in den Gerichtsbezirken, in denen das Anwaltsnotariat besteht. Eine besondere Regelung gilt in Baden-Württemberg, wo in Baden die Notare staatliche Beamte mit der Befähigung zum Richteramt (Richternotariat) sind.
Wissenschaft
Die Evolution des elektrischen Lichts
Der US-Ingenieur hatte jedoch viele Vordenker und Konkurrenten und nach ihm wurde sein Produkt mehrfach revolutioniert – bis hin zur heutigen LED-Technologie. von Rolf Heßbrügge Frank Dittmann schmunzelt über die so oft gestellte Frage nach dem wahren Erfinder. „Das elektrische Licht hat viele Väter“, sagt er, „aber egal wie man...
Wissenschaft
News der Woche 18.10.2024
Der Beitrag News der Woche 18.10.2024 erschien zuerst auf wissenschaft.de.