Lexikon

Notr

[
lateinisch
]
ein Organ der vorsorgenden Rechtspflege, zuständig vor allem für Beurkundungen. Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amts, wird vom Landesjustizminister für einen bestimmten Amtsbezirk bestellt und untersteht der Dienstaufsicht durch die Präsidenten des Land- und des Oberlandesgerichts sowie durch den Justizminister. Die Rechtsverhältnisse der Notare sind in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt; sie sind unparteiische Betreuer der Beteiligten (§ 14 BNotO) und erhalten Gebühren. Grundsätzlich müssen die Notare Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt sein und ihr Amt hauptberuflich ausüben. Nebenberufliche Ausübung durch Rechtsanwälte ist zulässig in den Gerichtsbezirken, in denen das Anwaltsnotariat besteht. Eine besondere Regelung gilt in Baden-Württemberg, wo in Baden die Notare staatliche Beamte mit der Befähigung zum Richteramt (Richternotariat) sind.
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Immuntherapien gegen Krebs zielen darauf, das körpereigene Immunsystem gegen die Tumorzellen zu aktivieren. Zu den Nebenwirkungen zählt allerdings neben einem erhöhten Risiko für Autoimmunerkrankungen auch eine gesteigerte Anfälligkeit für Infekte. Ein Forschungsteam hat nun eine mögliche Erklärung für diesen unerwünschten Effekt...

Sasha Mendjan vom Institut für molekulare Biotechnologie in Wien gelang es, ein Herzorganoid zu züchten, das eine Herzkammer ausbildet und Flüssigkeit pumpt. ©Mendjan Lab/IMBA
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