Lexikon

Aufsicht

öffentliches Recht
staatliche oder behördliche Befugnisse und Maßnahmen zur Gewährleistung einer bestimmten Arbeitsweise nachgeordneter (Gebiets-) Körperschaften, Anstalten oder Behörden; so besonders im Verfassungsrecht von Bundesstaaten die Aufsicht des Bundes über die Ausführung von Bundesgesetzen durch die Bundesgliedstaaten (Bundesaufsicht). Die Aufsicht ist entweder umfassende Dienstaufsicht (Fachaufsicht) oder sich auf die Wahrung der Rechtsvorschriften beschränkende Rechtsaufsicht, so besonders gegenüber Selbstverwaltungskörperschaften.
Konkurrenz
Wissenschaft

Wie wir mit Gruppenmitgliedern konkurrieren

Mitglieder einer sozialen Gruppe sind untereinander üblicherweise besonders kooperativ. Je nach Situation können sie einander aber auch zu schärferen Konkurrenten werden als gegenüber Personen außerhalb der Gruppe. Das zeigt eine Studie anhand von Verhaltensexperimenten. Standen Angehörige verschiedener nationaler, ethnischer...

Rotorblätter, Wind
Wissenschaft

Vertikale Rotoren im Aufwind

Windkraftanlagen, deren Rotoren sich um eine senkrechte Achse drehen, bieten etliche Vorteile. Doch tückische Strömungen haben ihren Erfolg bisher vereitelt. Eine neue Technik soll das nun ändern. von CHRISTIAN BERNHART Patrick Richter hatte viele Argumente auf seiner Seite, als ein Fernsehteam des Magazins Spiegel TV im August...

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