Lexikon

Aufsicht

öffentliches Recht
staatliche oder behördliche Befugnisse und Maßnahmen zur Gewährleistung einer bestimmten Arbeitsweise nachgeordneter (Gebiets-) Körperschaften, Anstalten oder Behörden; so besonders im Verfassungsrecht von Bundesstaaten die Aufsicht des Bundes über die Ausführung von Bundesgesetzen durch die Bundesgliedstaaten (Bundesaufsicht). Die Aufsicht ist entweder umfassende Dienstaufsicht (Fachaufsicht) oder sich auf die Wahrung der Rechtsvorschriften beschränkende Rechtsaufsicht, so besonders gegenüber Selbstverwaltungskörperschaften.
Galaxienhaufen, Abell 370
Wissenschaft

Das Standardmodell

Idealerweise genügen sechs Parameter, um die Entwicklung des Universums zu beschreiben. Vielleicht ist das zu schön, um wahr zu sein? von RÜDIGER VAAS Das Universum ist kein Forschungsgegenstand wie jeder andere. Denn wir können es nicht als Ganzes und von außen betrachten. Wir sind mittendrin und sehen nur einen räumlich wie...

Heisenberg
Wissenschaft

Unscharf, aber stabil

Wie Heisenbergs Unbestimmtheitsrelation die Quantenwelt erklärt. von RÜDIGER VAAS Es gibt auf der Welt echten Zufall – eine objektive Unbestimmtheit, nicht nur eine subjektive Unkenntnis“, bringt der Physiker Helmut Fink die vielleicht tiefgreifendste Schlussfolgerung aus der revolutionären Quantenphysik auf den Punkt. „...

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