Lexikon
Aufsicht
öffentliches Recht
staatliche oder behördliche Befugnisse und Maßnahmen zur Gewährleistung einer bestimmten Arbeitsweise nachgeordneter (Gebiets-) Körperschaften, Anstalten oder Behörden; so besonders im Verfassungsrecht von Bundesstaaten die Aufsicht des Bundes über die Ausführung von Bundesgesetzen durch die Bundesgliedstaaten (Bundesaufsicht). Die Aufsicht ist entweder umfassende Dienstaufsicht (Fachaufsicht) oder sich auf die Wahrung der Rechtsvorschriften beschränkende Rechtsaufsicht, so besonders gegenüber Selbstverwaltungskörperschaften.
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