Lexikon
Bundesaufsicht
das den obersten Bundesbehörden gegenüber den Länderverwaltungen zustehende Recht, die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder zu überwachen und bei Mängeln auf Abhilfe zu dringen (Art. 84 GG). Die Bundesaufsicht bezieht sich nur auf die Verwaltung, nicht auf die Gesetzgebung oder Rechtsprechung der Länder. Mittel der Aufsicht sind: Mängelrüge und Entsendung von Beauftragten zu den obersten Landesbehörden sowie mit deren Zustimmung auch zu den nachgeordneten Behörden. Bei Nichtbeseitigung der Mängel beschließt der Bundesrat auf Antrag der Bundesregierung oder des Landes, ob eine Rechtsverletzung vorliegt (mit der weiteren Möglichkeit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts). Liegt eine Rechtsverletzung vor und weigert sich das Land, sie abzustellen, so kann daraus ein Fall des Bundeszwangs werden.
In
Österreich
gibt es eine Bundesaufsicht nur über Gemeinden, insbesondere in Polizeiangelegenheiten und als Rechtsaufsicht, nach Art. 15 Abs. 2 und Art. 119a BVerfG.In der
Schweiz
wird die Bundesaufsicht meist vom Bundesrat ausgeübt (Art. 186 der Bundesverfassung), u. a. durch Inspektionen und in ernsten Fällen durch Entsendung eines eidgenössischen Kommissärs.
Wissenschaft
Die Urzeit des Universums
Den ersten Sternen auf der Spur: das Webb-Weltraumteleskop als Zeitmaschine.
Der Beitrag Die Urzeit des Universums erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Gefahr durch multiresistenten Cholera-Erreger steigt
In einigen Ländern kursierte in den letzten Monaten und Jahren vermehrt ein Bakterienstamm des Cholera-Erregers, der gegen gleich mehrere Antibiotika resistent ist. Vom Jemen aus breitete sich der Erreger bis in den Libanon und mehrere afrikanische Länder aus, wie Mediziner nun rekonstruiert haben. Das birgt die Gefahr, dass das...