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Dienstaufsicht

personalrechtliche Kontroll- und Weisungsbefugnis eines staatlichen Dienstherrn gegenüber seinen Bediensteten (insbesondere Beamten) zur Gewährleistung dienstlicher Pflichterfüllung. Als Dienstaufsicht wird häufig auch die allgemeine organisatorische Aufsicht von Staats- und Kommunalaufsichtsbehörden über nachgeordnete Organe (Behörden und Ämter) bezeichnet.

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