Lexikon

Fahrlehrer

Lehrer bzw. Lehrerin an einer Fahrschule, unterrichtet Fahrschüler in der Führung von Kraftfahrzeugen. Die Voraussetzungen für die Fahrlehrerlaubnis sind im Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) vom 25. 8. 1969, stark geändert durch Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 24. 4. 1998, geregelt: Mindestalter 22 Jahre, geistige und körperliche Eignung, Führerschein für sämtliche Klassen, drei Jahre Fahrpraxis, Nachweis fachlicher Eignung durch Ablegung der Fahrlehrerprüfung.
Röntgenbild eines Kristalls
Wissenschaft

Flüssigkeiten gefrieren später als gedacht

Physiker haben in einem aufwendigen Versuchsaufbau erstmals experimentell untersucht, wann sich in unterkühlten Flüssigkeiten die ersten Kristallisationskeime bilden – der Beginn des Gefrierprozesses. Die ersten Kristalle entstehen demnach deutlich später als bislang vermutet; damit beginnt auch das Gefrieren später und ist...

Rinder
Wissenschaft

Weidevieh: Weniger Methan-Ausstoß durch Algen im Futter

Bei ihrer Verdauung produzieren Rinder große Mengen des Treibhausgases Methan. Senken lässt sich dieser Ausstoß jedoch, wenn die Kühe als Futterzusatz Algen erhalten. Während der Ansatz bereits für im Stall gehaltene Tiere erprobt wurde, galt er für Weidevieh bislang als unrealistisch. Eine Studie zeigt nun, dass auch Mastrinder...

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