Lexikon
Fahrlehrer
Lehrer bzw. Lehrerin an einer Fahrschule, unterrichtet Fahrschüler in der Führung von Kraftfahrzeugen. Die Voraussetzungen für die Fahrlehrerlaubnis sind im Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) vom 25. 8. 1969, stark geändert durch Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 24. 4. 1998, geregelt: Mindestalter 22 Jahre, geistige und körperliche Eignung, Führerschein für sämtliche Klassen, drei Jahre Fahrpraxis, Nachweis fachlicher Eignung durch Ablegung der Fahrlehrerprüfung.
Wissenschaft
Sonne, Wärme, Dampf und Strom
Das Potenzial der Solarthermie für die Produktion von Ökostrom stellen Kraftwerke in Marokko seit einigen Jahren eindrucksvoll unter Beweis. von Ralf Butscher Wer sich wie der Autor dieses Beitrags auf eine geführte Rundreise durch Marokko begibt, macht vermutlich irgendwann auch in Ouarzazate Station. Die Stadt mit rund 70 000...
Wissenschaft
Sternzeichen Rindsroulade
Angenommen, Ihr spirituell veranlagter Cousin würde Ihnen auf der Familienfeier ein Horoskop schenken: Würden Sie es dankend ablehnen oder lächelnd annehmen, um es später unbemerkt wegzuwerfen? Natürlich ist Astrologie nicht schon deshalb irgendwie sinnvoll, weil viele daran glauben. Davon summen Millionen Fliegen, die angeblich...