Lexikon

Fahrlehrer

Lehrer bzw. Lehrerin an einer Fahrschule, unterrichtet Fahrschüler in der Führung von Kraftfahrzeugen. Die Voraussetzungen für die Fahrlehrerlaubnis sind im Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) vom 25. 8. 1969, stark geändert durch Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 24. 4. 1998, geregelt: Mindestalter 22 Jahre, geistige und körperliche Eignung, Führerschein für sämtliche Klassen, drei Jahre Fahrpraxis, Nachweis fachlicher Eignung durch Ablegung der Fahrlehrerprüfung.
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Wissenschaft

Auch die Gegenseite profitiert

Wie man die Muskeln in einem verletzten Arm stärken kann, indem man den gesunden trainiert, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wer schon einmal – vielleicht nach einem Unfall und dessen anschließender Behandlung – längere Zeit einen Arm oder ein Bein nicht belasten durfte, weiß, wie schnell sich dort die Muskeln abbauen: Das Gehen...

Detektoren, Einstein
Wissenschaft

Wenn Raum und Zeit erzittern

Einsteins revolutionäre Theorie der Schwerkraft, die Allgemeine Relativitätstheorie, beschäftigt noch heute Physiker und Astro-physiker – auch in Deutschland. Zur Leserreise „Einstein & die Gravitation“ im Oktober 2024. von THOMAS BÜHRKE Es war eine wissenschaftliche Sensation, die Physiker am 11. Februar 2016 verkündeten....

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