Lexikon
Fahrlehrer
Lehrer bzw. Lehrerin an einer Fahrschule, unterrichtet Fahrschüler in der Führung von Kraftfahrzeugen. Die Voraussetzungen für die Fahrlehrerlaubnis sind im Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) vom 25. 8. 1969, stark geändert durch Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 24. 4. 1998, geregelt: Mindestalter 22 Jahre, geistige und körperliche Eignung, Führerschein für sämtliche Klassen, drei Jahre Fahrpraxis, Nachweis fachlicher Eignung durch Ablegung der Fahrlehrerprüfung.
Wissenschaft
Gefrierender Schneematsch verletzt Eisbär-Pfoten
Durch den Klimawandel herrschen in der hohen Arktis häufiger Bedingungen, unter denen Schnee und Eis zunächst antauen und dann wieder gefrieren. Dieser Wechsel ist ein Problem für die Eisbären: Der Schneematsch sammelt sich zwischen den Ballen ihrer Pfoten. Wenn er wieder gefriert, kann das Eis tiefe, blutende Schnitte...
Wissenschaft
Kleine Helden ganz groß
Enzyme, Bakterien, Hefen und Pilze beflügeln die industrielle Produktion. Denn mit der weißen Biotechnologie lassen sich Ressourcen schonen. von RAINER KURLEMANN Viele Wirtschaftsexperten erwarten eine große Zukunft für Enzyme, Bakterien, Hefen und Pilze. Sie bezeichnen die Organismen als die stillen Helden moderner Fabriken....
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