Lexikon
Fahrlehrer
Lehrer bzw. Lehrerin an einer Fahrschule, unterrichtet Fahrschüler in der Führung von Kraftfahrzeugen. Die Voraussetzungen für die Fahrlehrerlaubnis sind im Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) vom 25. 8. 1969, stark geändert durch Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 24. 4. 1998, geregelt: Mindestalter 22 Jahre, geistige und körperliche Eignung, Führerschein für sämtliche Klassen, drei Jahre Fahrpraxis, Nachweis fachlicher Eignung durch Ablegung der Fahrlehrerprüfung.
Wissenschaft
Die Rolle der Faszien
Lange waren die zum Bindegewebe gehörenden Faszien in Deutschland nur in der Alternativmedizin ein Thema. Anders als im anglo-amerikanischen Raum, blieb die hiesige Schulmedizin distanziert. Doch das hat sich geändert – durch neue profunde Studien. von ROLF HEßBRÜGGE Für Medizinstudenten im Präparierkurs waren Faszien früher nur...
Wissenschaft
Troja und die Spur des Goldes
Vor 4500 Jahren tauschten die Mächtigen der Welt Güter, Ideen und – das zeigen jüngste Forschungen – jede Menge Gold.
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