Lexikon
Fahrlehrer
Lehrer bzw. Lehrerin an einer Fahrschule, unterrichtet Fahrschüler in der Führung von Kraftfahrzeugen. Die Voraussetzungen für die Fahrlehrerlaubnis sind im Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) vom 25. 8. 1969, stark geändert durch Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 24. 4. 1998, geregelt: Mindestalter 22 Jahre, geistige und körperliche Eignung, Führerschein für sämtliche Klassen, drei Jahre Fahrpraxis, Nachweis fachlicher Eignung durch Ablegung der Fahrlehrerprüfung.

Wissenschaft
Elektroflugzeuge dank neuer Brennstoffzelle?
Flugreisen gelten bislang als die klimaschädlichste Art der Fortbewegung. Doch eine neue Technologie könnte das ändern: Forschende haben eine Brennstoffzelle entwickelt, die aus Natrium und Luft Energie gewinnt – und zwar mit einer so hohen Energiedichte pro Kilogramm, dass ein Einsatz in der Luftfahrt möglich würde. Anders als...

Wissenschaft
Triumph des Möglichen
Als Galileo Galilei seine Idee eines Buches der Natur verkündete, das in der Sprache der Geometrie verfasst sein müsse, machte er Gott zu einem Mathematiker, und viele denkende Menschen stimmten ihm zu. Sie stimmten ihm erst recht zu, nachdem Isaac Newton die Kräfte zwischen Massen mithilfe einer Formel – einem Naturgesetz in...