Lexikon
Fahrlehrer
Lehrer bzw. Lehrerin an einer Fahrschule, unterrichtet Fahrschüler in der Führung von Kraftfahrzeugen. Die Voraussetzungen für die Fahrlehrerlaubnis sind im Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) vom 25. 8. 1969, stark geändert durch Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 24. 4. 1998, geregelt: Mindestalter 22 Jahre, geistige und körperliche Eignung, Führerschein für sämtliche Klassen, drei Jahre Fahrpraxis, Nachweis fachlicher Eignung durch Ablegung der Fahrlehrerprüfung.
Wissenschaft
Wie Meerestiere ihre Schwimmtiefe optimieren
Obwohl Meerestiere wie Pinguine, Schildkröten und Wale versierte Schwimmer sind, müssen sie regelmäßig zum Atmen auftauchen. Dauerhaft an der Oberfläche zu schwimmen, würde allerdings durch die Wellenbildung viel Energie kosten. Eine Studie zeigt nun, wie verschiedene im Meer lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien ihren...
Wissenschaft
Antidepressiva bei Demenz: Nützlich oder schädlich?
Viele Menschen mit Demenz leiden zusätzlich an depressiven Symptomen. Doch welchen Einfluss hat die Verschreibung von Antidepressiva auf den Krankheitsverlauf? Eine Studie zeigt nun, dass der kognitive Verfall bei Demenzpatienten, die bestimmte Antidepressiva nehmen, schneller voranschreitet. Ob das allerdings an den Medikamenten...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Blutvergießen an der Tollense
Freundschaft unter Affen
Recht im Weltraum?
Gläserne Federn fürs Ohr zum Allaus reinem Glas
Freund und Feind
Alexa hört auf Gefühle