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Ständeklausel

im 17. und 18. Jahrhundert u. a. von J. C. Gottsched angewendetes Regelwerk, wonach in klassischen Dramen nur Adelige die Hauptpersonen spielen durften, für Rollen in der Komödie dagegen die niederen Stände vorgesehen waren. Die prinzipielle Teilung geht auf das dramenpoetische Prinzip von M. Opitz zurück, der sich seinerseits auf die Poetik des Aristoteles berief. Die Ständeklausel wurde seit dem Sturm und Drang irrelevant, G. E. Lessing verfasste erstmals ein bürgerliches Trauerspiel.
Quanteninternet, Atom
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Abenteuer Quanteninternet

Absolut abhörsicher kommunizieren: Das soll mit einer besonderen Form der Vernetzung gelingen – im Quanteninternet.

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Diese Kolumne ist 100 Prozent natürlich!

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