Lexikon
Ständeklausel
im 17. und 18. Jahrhundert u. a. von J. C. Gottsched angewendetes Regelwerk, wonach in klassischen Dramen nur Adelige die Hauptpersonen spielen durften, für Rollen in der Komödie dagegen die niederen Stände vorgesehen waren. Die prinzipielle Teilung geht auf das dramenpoetische Prinzip von M. Opitz zurück, der sich seinerseits auf die Poetik des Aristoteles berief. Die Ständeklausel wurde seit dem Sturm und Drang irrelevant, G. E. Lessing verfasste erstmals ein bürgerliches Trauerspiel.
Wissenschaft
Abenteuer Quanteninternet
Absolut abhörsicher kommunizieren: Das soll mit einer besonderen Form der Vernetzung gelingen – im Quanteninternet.
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Diese Kolumne ist 100 Prozent natürlich!
Wir alle halten uns gerne für gute Menschen, also tun wir unseren Teil für die Umwelt. Oder zumindest tun wir so, als ob wir es täten. Das haben auch die Unternehmen bemerkt und kennzeichnen ihre Produkte daher als „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder pappen zumindest einen schönen grünen Aufkleber mit einem Öko-Symbol darauf...