Funktion
Nach Artikel 44 des Grundgesetzes kann der Bundestag alle Sachverhalte prüfen, die er für aufklärungsbedürftig hält. Insofern sind Untersuchungsausschüsse ein demokratisches Element zur Kontrolle von Regierungsaktivitäten. Zu diesem Zweck sind Untersuchungsausschüsse mit bestimmten Rechten - z.B. zur Aktenvorlage und Zeugenvernehmung - ausgestattet...