Lexikon
Jahr und Tag
Frist des germanischen und alten deutschen Rechts; ursprünglich 1 Jahr und 1 Tag, später (unter Hinzurechnung der Frist zwischen zwei echten Thingen; Thing) 1 Jahr und 6 Wochen oder 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tage (dann wurde auch die Dauer des Things mitgerechnet). Von Bedeutung im Strafrecht (stellt sich der Beklagte nicht innerhalb von Jahr und Tag dem Gericht, wird sein gesamter Besitz eingezogen), im Lehnsrecht (Frist zur Lehnserneuerung), besonders aber im Liegenschaftsverkehr (Einspruchsfrist, danach erlangt der Käufer die rechte Gewere).
Wissenschaft
Schalltrichter und Fuchsgesichter
Wie ihre unterschiedlichen Evolutionswege Fledermäusen und Flughunden ins Gesicht geschrieben sind. Von RALF STORK Unter den Säugetieren ist die Gruppe der Fledermäuse einzigartig. Da ist die Sache mit dem Fliegen, klar. Das können Primaten, Nagetiere, Unpaarhufer und all die anderen nicht. Aber rein äußerlich betrachtet sind es...
Wissenschaft
Wie Wärmepumpen das Stromnetz schonen
Eine wachsende Zahl von Wärmepumpen wird den Stromverbrauch deutlich steigen lassen. Durch trickreiche Techniken lässt sich gewährleisten, dass dennoch keine Überlastung der Versorgungsnetze droht. von TIM SCHRÖDER Gerade einmal fünf Grad hat das Wasser im Rhein bei Mannheim in der Winterzeit. Nach menschlichem Empfinden ist das...