Lexikon

Thing

[
das, Plural Thinge; nordgermanische Form von Ding
]
in der germanischen und fränkischen Zeit Volksversammlung als politische Gerichts- und Heeresversammlung; das echte Thing wurde in regelmäßigen Zeitabständen abgehalten, wobei allgemeine Erscheinenspflicht bestand; anfangs achtmal, seit dem 6. Jahrhundert dreimal jährlich; gebotenes Thing, ursprünglich unregelmäßig bei Bedarf abgehalten, seit Karl dem Großen vierzehntäglich, wobei nur noch Gerichtsvorsitzender (Zentenar), Schöffen und die Parteien anwesend waren.
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