Wahrig Herkunftswörterbuch

dingfest machen
Das nur in der Wendung jemanden dingfest machen „jemanden verhaften, festhalten“ auftretende Adjektiv dingfest ist zwar erst 1852 im ersten Buch des dreibändigen Jugendlebens von Bogumil von der Goltz bezeugt, doch es verweist auf einen alten deutschen Rechtsbrauch. Der erste Bestandteil Ding bedeutet hier nicht „Sache“, sondern „Gerichtsversammlung“ und ist verwandt sowohl mit dem altnordischen Wort þing „Versammlung“ als auch mit dem nhd. Wort sich verdingen „sich verpflichten“. Der inzwischen untergegangene Gegensatz zu dingfest lautete dingflüchtig (mhd. dincflühtic) und bezeichnete jemanden, der vor dem Gericht geflohen war. In den Wörtern für die Parlamente von Dänemark (Folketing) und Norwegen (Storting) tritt das Wort noch heute als Zweitbestandteil auf.
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