Gesundheit A-Z

Elternzeit

bis Ende 2000 Erziehungsurlaub; eine gesetzlich geregelte, unbezahlte Freistellung von der Arbeit, auf die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch haben, die ein Kind betreuen oder erziehen. Die Elternzeit dauert höchstens drei Jahre und wird nur in den ersten drei Lebensjahren des Kindes gewährt. Die Elternzeit kann von Müttern und Vätern gleichzeitig oder nacheinander genommen werden. Während dieser Zeit ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich und der Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz.

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