Gesundheit A-Z
Mutterschutzgesetz
Abk. MuSchG, besonderer rechtlicher Schutz für Schwangere und Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nach dem Mutterschutzgesetz darf die Schwangere bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben (z. B. Nachtdienste), sie muss während der Zeit des Mutterschutzes über einen bestimmten Zeitraum vor und nach der Geburt nicht arbeiten, erhält jedoch einen finanziellen Ausgleich (Mutterschaftsgeld). Zusätzlich unterliegen die Schwangeren bzw. Mütter einem besonderen Kündigungsschutz und haben Recht auf Elternzeit.
Wissenschaft
Helium-Regen und ausgefranster Kern
Das Innere der Riesenplaneten im Sonnensystem ist äußerst exotisch, wie Daten von Raumsonden und Laborexperimenten zeigen. von THOMAS BÜHRKE Jupiter, Saturn, Uranus und Neptun sind die Riesen im äußeren Sonnensystem. Diese Gasplaneten besitzen 99,5 Prozent der Gesamtmasse aller Planeten. Im Inneren Jupiters fänden mehr als 1300...
Wissenschaft
Immunzellen „Zusatz-Batterien“ verschafft
Der Kampf gegen Krebs kann sie schnell erschöpfen. Doch nun haben Forschende eine Möglichkeit entdeckt, T-Zellen entscheidend zu stärken, die bei Immuntherapien eingesetzt werden: Die Abwehrzellen können durch einen natürlichen Mechanismus mit mehr energieerzeugenden Mitochondrien ausgerüstet werden. Dabei übertragen...
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