Gesundheit A-Z

Mutterschutzgesetz

Abk. MuSchG, besonderer rechtlicher Schutz für Schwangere und Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nach dem Mutterschutzgesetz darf die Schwangere bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben (z. B. Nachtdienste), sie muss während der Zeit des Mutterschutzes über einen bestimmten Zeitraum vor und nach der Geburt nicht arbeiten, erhält jedoch einen finanziellen Ausgleich (Mutterschaftsgeld). Zusätzlich unterliegen die Schwangeren bzw. Mütter einem besonderen Kündigungsschutz und haben Recht auf Elternzeit.
Geschlecht, Medizin, Gendermedizin
Wissenschaft

Behandlung im Blindflug

Medizinische Studien wurden lange Zeit (fast) nur an Männern durchgeführt. Frauen sind deshalb häufiger von Arzneimittel-Nebenwirkungen betroffen als Männer. Und die Forschungspraxis ändert sich nur langsam. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Es ist bis heute einer der bekanntesten...

Foto der tätowierten Hand einer 1200 Jahre alten Mumie
Wissenschaft

Komplexe Tätowierungen auf Mumien in Peru entdeckt

Tattoos sind ein uralter und bis heute beliebter Körperschmuck. In der präkolumbischen Chancay-Kultur in Südamerika hatten sie offenbar eine größere Bedeutung als bislang gedacht. Denn auf der Haut von rund 1 200 Jahre alten Mumien aus Peru haben Forschende feingliedrige Tätowierungen aus komplexen Mustern entdeckt. Die Tinte war...

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