Gesundheit A-Z

Mutterschutzgesetz

Abk. MuSchG, besonderer rechtlicher Schutz für Schwangere und Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nach dem Mutterschutzgesetz darf die Schwangere bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben (z. B. Nachtdienste), sie muss während der Zeit des Mutterschutzes über einen bestimmten Zeitraum vor und nach der Geburt nicht arbeiten, erhält jedoch einen finanziellen Ausgleich (Mutterschaftsgeld). Zusätzlich unterliegen die Schwangeren bzw. Mütter einem besonderen Kündigungsschutz und haben Recht auf Elternzeit.
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Wissenschaft

Ein unvergängliches Erbe

Kunststoffe, Mikroelektronik und chemische Zusatzstoffe haben die Herstellung vieler nützlicher neuer Produkte ermöglicht. Doch nun stellt der Umgang mit ihren langlebigen Überbleibseln eine enorme Herausforderung dar. Von Carolin Sage Ende 2020 veröffentlichte ein israelisches Forschungsteam eine Studie, die für große...

Strom, Stahlproduktion
Wissenschaft

Aus Warm und Kalt wird Strom

Thermoelektrische Materialien können Temperaturunterschiede in elektrischen Strom verwandeln. Lange wurde das bloß belächelt, doch nun drängen die Ergebnisse der Forschung in die Anwendung. von RAINER KURLEMANN Johannes de Boor fordert die Besucher in seinem Labor gern zu einem Experiment auf. „Halten Sie das bitte fest und...

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