Gesundheit A-Z
Mutterschutzgesetz
Abk. MuSchG, besonderer rechtlicher Schutz für Schwangere und Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nach dem Mutterschutzgesetz darf die Schwangere bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben (z. B. Nachtdienste), sie muss während der Zeit des Mutterschutzes über einen bestimmten Zeitraum vor und nach der Geburt nicht arbeiten, erhält jedoch einen finanziellen Ausgleich (Mutterschaftsgeld). Zusätzlich unterliegen die Schwangeren bzw. Mütter einem besonderen Kündigungsschutz und haben Recht auf Elternzeit.
Wissenschaft
Antidepressiva: Erwartung prägt Absetzsymptome
Aufhören ist problematisch, heißt es: Neben dem Verlust der stimmungsaufhellenden Wirkung können auch „Entzugserscheinungen“ wie Schlafstörungen oder Kopfschmerzen das Absetzen einer Antidepressiva-Behandlung erschweren. Doch aus einer Studie geht nun hervor, dass dieser Aspekt offenbar weniger schwerwiegend ist als bisher...
Wissenschaft
Die Furcht vor der Dunkelflaute
Kein Wind, kaum Sonnenlicht – das Schreckgespenst der erneuerbaren Energiequellen. Wie stark ist die Sicherheit der Stromversorgung tatsächlich gefährdet?
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