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Arbeitsrecht

Das Thema Arbeitsrecht ist eine Wissenschaft für sich. Sie sollten es Ihrem Personalchef überlassen. Bedenken Sie, dass das Arbeitsrecht keine lästige Pflicht ist, sondern das Wohl Ihrer Mitarbeiter schützt. Auf diese über 100jährige Tradition sollten Sie peinlichst genau achten.

Das Arbeitsrecht im Überblick

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer (Arbeitsvertragsrecht).

Teilgebiete sind:

  • Zustandekommen des Arbeitsvertrags
  • Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kollektivarbeitsrecht

Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und der Gesamtheit der Arbeitnehmer eines Unternehmens (Belegschaft) bzw. zwischen Arbeitgeber-Verbänden und Gewerkschaften.

Teilgebiete sind:

  • Tarifvertragsrecht
  • Arbeitskampfrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte

Arbeitsschutzrecht

Das Arbeitsschutzrecht umfasst Bestimmungen, die Gefahren von den Arbeitnehmern abwenden sollen.

Teilgebiete sind:

  • Kündigungsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Arbeitszeitordnung
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften

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