Lexikon
Elterngeld
2007 eingeführte Geldleistung für Eltern, deren Kinder ab 1. 1. 2007 geboren werden. Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbständige, Studenten, Auszubildende, Erwerbslose für bis zu 14 Monate; ein Elternteil kann davon bei gemeinsamer Erziehung maximal bis zu 12 Monate, 2 weitere Monate Elterngeld der Partner beantragen; Alleinerziehende haben einen Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld; bei hälftiger Inanspruchnahme kann der Zeitraum auf 24 bzw. 28 Monate gestreckt werden. Das Elterngeld beträgt bei Berufstätigen 67% des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der vergangenen 12 Monate, wenn dieses zwischen monatlich 1000 und 1200 Euro lag, bei weniger als 1000 Euro Einkommen bis zu 100%. Bei einem Nettovoreinkommen von 1240 Euro und mehr beträgt das Elterngeld 65% bis zu einem Höchstsatz von 1800 Euro. Arbeitslose Eltern erhalten 300 Euro, die seit 2011 nicht mehr anrechnungsfrei auf Sozialleistungen sind. Ferner gibt es Zuschläge bei Mehrlingsgeburten sowie einen Geschwisterbonus. Ziel der Neuregelung ist die Schaffung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Gesellschaft. Die besonders geschützte Elternzeit bleibt in ihrem bisherigen Umfang erhalten.
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