Lexikon
Mutterschaftsgeld
finanzielle Leistung für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frauen während der Schutzfrist von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlings- und Frühgeburten gelten erweiterte Fristen. Eigenständig versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse bis zu 13 Euro täglich, die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn trägt der Arbeitgeber; familien- oder privat versicherte Arbeitnehmerinnen sowie geringfügig Beschäftigte erhalten einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Bezieher von Arbeitslosengeld haben Anspruch in Höhe der Unterstützungsleistung, Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, auf Leistung in Höhe des Krankengeldes. Das Mutterschaftsgeld (nicht der Arbeitgeberzuschuss) wird auf das Elterngeld angerechnet.
Wissenschaft
»Eine einzige Studie liefert selten Gewissheit«
Ernährungswissenschaftlerin Viktoria Mathies erklärt, wie Ernährungsstudien aufgebaut sind und welche Informationen sich aus ihnen gewinnen lassen. Das Gespräch führte CAROLIN SAGE Frau Mathies, welche Arten von Ernährungsstudien gibt es? Zum einen gibt es Beobachtungsstudien. Zu ihnen gehören Kohortenstudien, die in der Regel...
Wissenschaft
Hanfwerk hat goldenen Boden
Nutzhanf hat keine berauschende Wirkung, doch er begeistert als äußerst vielseitiger Rohstoff, der sich selbst für Hightech-Produkte eignet.
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