Lexikon
Mutterschaftsgeld
finanzielle Leistung für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frauen während der Schutzfrist von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlings- und Frühgeburten gelten erweiterte Fristen. Eigenständig versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse bis zu 13 Euro täglich, die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn trägt der Arbeitgeber; familien- oder privat versicherte Arbeitnehmerinnen sowie geringfügig Beschäftigte erhalten einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Bezieher von Arbeitslosengeld haben Anspruch in Höhe der Unterstützungsleistung, Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, auf Leistung in Höhe des Krankengeldes. Das Mutterschaftsgeld (nicht der Arbeitgeberzuschuss) wird auf das Elterngeld angerechnet.
Wissenschaft
Der Luft zuliebe
Etliche Millionen Passagierflüge pro Jahr verschmutzen die Atmosphäre und schädigen das Klima. Höchste Zeit für einen CO2-neutralen Luftverkehr, meinen Forscher am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt – und erklären den Weg dorthin. von ROLF HEßBRÜGGE Kurz vor dem Unglück hatte das Cockpit „Vogelschlag“ gemeldet – die...
Wissenschaft
Neuartiges Schmerzmittel könnte Opioide ersetzen
Mediziner haben einen experimentellen Wirkstoff entwickelt, der Schmerzen besser lindert als Opioide – aber im Gegensatz zu diesen Schmerzmitteln nicht high und süchtig macht. Weil das SBI-810 genannte Medikament gezielt auf nur einen Rezeptor und einen Signalweg wirkt, verursacht es offenbar keine opioid-typischen Nebenwirkungen...