Lexikon
Mutterschaftsgeld
finanzielle Leistung für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frauen während der Schutzfrist von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlings- und Frühgeburten gelten erweiterte Fristen. Eigenständig versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse bis zu 13 Euro täglich, die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn trägt der Arbeitgeber; familien- oder privat versicherte Arbeitnehmerinnen sowie geringfügig Beschäftigte erhalten einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Bezieher von Arbeitslosengeld haben Anspruch in Höhe der Unterstützungsleistung, Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, auf Leistung in Höhe des Krankengeldes. Das Mutterschaftsgeld (nicht der Arbeitgeberzuschuss) wird auf das Elterngeld angerechnet.
Wissenschaft
Die alten Griechen sind noch älter
Ein Archäologe aus Wien und ein deutscher Kernphysiker eichen die Chronologie der Antike neu. von ROLF HEßBRÜGGE Stefanos Gimatzidis sitzt in seinem Wiener Büro, trinkt einen Schluck Tee und hält kurz inne. Dann verrät er: „Ein guter Bekannter von mir, der Professor der Klassischen Archäologie an der Uni Montreal ist, hat mich...
Wissenschaft
»Der Klimawandel gefährdet unsere eigene Existenz«
Schadstoffe in der Luft machen anfälliger für Allergien. Wer das Klima schützt, tut auch Gutes für die eigene Gesundheit. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Frau Prof. Traidl-Hoffmann, macht uns der Klimawandel krank? Ja, und zwar von Kopf bis Fuß. Der Klimawandel betrifft die mentale Gesundheit sowie Herz, Lunge und...