Lexikon

Mutterschaftsgeld

finanzielle Leistung für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frauen während der Schutzfrist von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlings- und Frühgeburten gelten erweiterte Fristen. Eigenständig versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse bis zu 13 Euro täglich, die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn trägt der Arbeitgeber; familien- oder privat versicherte Arbeitnehmerinnen sowie geringfügig Beschäftigte erhalten einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Bezieher von Arbeitslosengeld haben Anspruch in Höhe der Unterstützungsleistung, Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, auf Leistung in Höhe des Krankengeldes. Das Mutterschaftsgeld (nicht der Arbeitgeberzuschuss) wird auf das Elterngeld angerechnet.
Humanoide Figur mit Froskopf, trägt Anzug und Aktentasche, steht auf grauem Hintergrund, Text:
Wissenschaft

Nicht falsch! Aber auch echt?

Es sind alarmierende Zahlen, die ein Artikel in der englischen Tageszeitung The Times gerade nennt: Rund 500 Forschungsartikel werden aktuell jeden Monat wieder zurückgezogen. Der Grund: Sie enthalten Falsches oder Fehler. Nach den Regeln der Wissenschaft müssen sie daher umgehend aus dem „Stand des Wissens” entfernt werden. Klar...

Wissenschaft

Assistent, Baukasten, Chamäleon

An pfiffigen Ideen, wie das Autofahren zu einer ganz neuen Form von Erlebnis werden kann, mangelt es den Forschern nicht. Sie setzen dabei unter anderem auf intelligente Systeme, feinfühlige Technik und eine Rundumvernetzung. von HEIKE STÜVEL Mobilitätsforscher sind überzeugt: Die Autobranche wird sich in den nächsten Jahren und...

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