Lexikon

Mutterschaftsgeld

finanzielle Leistung für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frauen während der Schutzfrist von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlings- und Frühgeburten gelten erweiterte Fristen. Eigenständig versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse bis zu 13 Euro täglich, die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn trägt der Arbeitgeber; familien- oder privat versicherte Arbeitnehmerinnen sowie geringfügig Beschäftigte erhalten einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Bezieher von Arbeitslosengeld haben Anspruch in Höhe der Unterstützungsleistung, Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, auf Leistung in Höhe des Krankengeldes. Das Mutterschaftsgeld (nicht der Arbeitgeberzuschuss) wird auf das Elterngeld angerechnet.
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Wissenschaft

Hat Altern einen Sinn?

Es gibt Sätze, die werden so oft benutzt, dass ihre Wirkung sich inzwischen abgenutzt hat. In der Bioforschung besteht diese Gefahr für den berühmten Satz „Nichts in der Biologie ergibt Sinn, außer im Lichte der Evolution“. Im Jahr 1974 wählte der in der heutigen Ukraine geborene US-Genetiker Theodosius Dobzhansky ihn als Titel...

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Wissenschaft

Gähnen steckt an

Was das Gähnen über unser Einfühlungsvermögen verrät, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Gähnen ist eigentlich eine ziemlich unspektakuläre, alltägliche Angelegenheit. Zuerst bemerkt man nur ein Gefühl, das tief hinten zwischen Rachen und Ohren zu sitzen scheint. Dann öffnet sich der Mund ein wenig, und die Lungen saugen Luft ein....

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