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Dokumentation: Die Vereinbarung zwischen Union und SPD

Union und SPD haben erste Vereinbarungen für die Arbeit einer großen Koalition getroffen. Hier eine Dokumentation der "Grundlagen für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD":

1. KOOPERATION DER PARTEIEN ALLGEMEINES
Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 16. Wahlperiode. Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln umzusetzen. Die Partner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung. Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsens herstellen. Die Koalitionspartner treffen sich regelmäßig mindestens einmal monatlich zu Koalitionsgesprächen im Koalitionsausschuss. Darüber hinaus tritt er auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen. Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen, und führt in Konfliktfällen Konsens herbei. Ihm gehören Kanzler, Vizekanzler, Fraktionsvorsitzende (bei der CDU/CSU-Fraktion auch der erste stellvertretende Fraktionsvorsitzende) und, soweit darunter nicht die Parteivorsitzenden sind, die Parteivorsitzenden an.

Arbeit im Bundestag
Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen. Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigen Einvernehmen eingebracht. Die Koalitionsfraktionen werden darüber eine Vereinbarung treffen.

Arbeit im Kabinett
Im Kabinett wird in Fragen, die für einen Koalitionspartner von grundsätzlicher Bedeutung sind, keine Seite überstimmt. Ein abgestimmtes Verhalten in Gremien der EU wird sichergestellt. In allen Ausschüssen des Kabinetts und in allen vom Kabinett beschickten Gremien sind die Koalitionspartner vertreten, sofern es die Anzahl der Vertreter des Bundes zulässt. Die Besetzung von Kommissionen, Beiräten usw. beim Kabinett erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen.

Zuschnitt des Kabinetts
Dem Bundeskanzler obliegt die Organisationsgewalt. Größere Änderungen des Ressortzuschnitts innerhalb der Wahlperiode werden zwischen den Koalitionspartnern einvernehmlich geregelt.

Personelle Vereinbarungen
Die CDU/CSU stellt den Bundeskanzler.
Die SPD stellt den Vizekanzler.

Die CDU/CSU stellt die Leitung folgender Ministerien:

  • Wirtschaft und Technologie
  • Innen
  • Verteidigung
  • Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bildung und Forschung
  • Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Der Chef des Bundeskanzleramtes im Range eines Bundesministers wird von der CDU/CSU gestellt.

Die SPD stellt die Leitung folgender Ministerien:

  • Auswärtiges Amt
  • Finanzen
  • Justiz
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • Arbeit und soziale Sicherung
  • Gesundheit
  • Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
  • Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter liegt bei den verantwortlichen Parteien.

CDU/CSU und SPD stellen je eine gleiche Zahl Parlamentarischer Staatssekretäre und Staatsminister. Analog wird mit den Beauftragten der Bundesregierung verfahren. Das Vorschlagsrecht für beamtete und Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatsminister liegt bei den jeweiligen Bundesministerinnen und Bundesministern.

2. ERSTE INHALTLICHE VEREINBARUNGEN
Im Vorgriff auf angestrebte Verhandlungen zur Bildung einer großen Koalition vereinbaren CDU/CSU und SPD:

  1. Deutschland muss ab 2010 einen Anteil von mindestens drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes jährlich in Forschung und Entwicklung investieren.
  2. CDU/CSU und SPD bekennen sich zur Erhaltung der Tarifautonomie. Sie sind sich einig, dass betriebliche Bündnisse für Arbeit im Rahmen der Tarifautonomie wichtig sind, um Beschäftigung zu sichern. Über die Ausgestaltung werden mit den Tarifvertragsparteien Gespräche geführt.
  3. CDU/CSU und SPD stimmen darüber überein, dass das Einkommensteuerrecht vereinfacht wird, um mehr Transparenz, Effizienz und Gerechtigkeit zu erreichen. Dafür wollen wir Ausnahmetatbestände reduzieren. Die Steuerfreiheit von Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschlägen bleibt erhalten.
  4. CDU/CSU und SPD wollen die Lebensbedingungen für Familien verbessern. Deshalb werden wir sowohl über einen gleichen steuerlichen Grundfreibetrag für Eltern und Kinder als auch über die Einführung eines Elterngeldes sprechen.

© Financial Times Deutschland

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