Lexikon
Ich-AG
Form der selbständigen Tätigkeit für Arbeitslose, die eine Arbeitslosigkeit beendet und die zum Bezug gestaffelter Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit berechtigt. Voraussetzungen sind u. a.: Bezug von Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe), Gewerbeanmeldung (bei Freiberuflern: Steuernummer), Beantragung des Existenzgründerzuschusses bei der Agentur für Arbeit. Das selbständige Arbeitseinkommen darf 25 000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Der Existenzgründer ist in den ersten drei Jahren in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen. Die monatlichen Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit betragen im 1. Jahr der selbständigen Tätigkeit 600 Euro, im 2. Jahr 360 Euro und im 3. Jahr 240 Euro. Die Ich-AG wurde seit 1. 8. 2006 für Neuförderungen durch den Gründungszuschuss ersetzt.
Wissenschaft
Wie Python-Herzen üppige Mahlzeiten überstehen
Pythons verschlingen gelegentlich ganze Tiere. Um diese übergroßen Mahlzeiten verdauen zu können, muss sich ihr Herz anpassen und mehr leisten. Wie den Schlangen das gelingt, haben nun Biomediziner herausgefunden. Demnach kombinieren die Reptilien verschiedene biologische Mechanismen. Unter anderem ist dadurch das Erbgut in den...
Wissenschaft
Wie sich Städte gegen Hitze rüsten
Mit Hightech stöbern Wissenschaftler Stadtviertel auf, die Hitze wie Schwämme tagsüber aufsaugen und nachts abstrahlen. Bekämpfen lassen sich diese Hitzeinseln oft mit erstaunlich einfachen Mitteln. von MARTIN ANGLER Hochsommer in Madrid: Während draußen 35 Grad Celsius Lufttemperatur herrschen, ziehen Händler im Inneren einer...